1. Name, Sitz & Zweck

1.1 Der Club führt den Namen „HONDACLUB- Chemnitzerland“.

1.2 Sitz des Clubs ist in Mittweida.

1.3 Das Ziel des Clubs ist es:

- die Marke Honda nach außen zu präsentieren

- den Zusammenhalt der einzelnen Mitglieder durch gemeinsame    Aktivitäten zu fördern

 

  1. Mitgliedschaft & Probezeit

2.1 Voraussetzungen zur Aufnahme in unseren Club sind, dass du:

- ein Auto oder Motorrad (ab 125 cm³) der Marke HONDA fährst

- das 18. Lebensjahr erreicht hast

2.2 Die Probezeit beträgt 3 Monate, in dem du die Möglichkeit hast an mindestens 2-3 Veranstaltungen teilzunehmen. Über die endgültige Aufnahme entscheidet die Clubführung.

2.3 Nach erfolgreicher Aufnahme im Club erhältst du deinen Frontscheibenaufkleber, sowie deine Clubkleidung.

 

  1. Pflichten des Mitglieds

3.1 Da wir unseren Club nach außen hin präsentieren möchten, bist du verpflichtet einen Frontscheibenaufkleber anzubringen.

3.2 Der Zustand deines Fahrzeuges sollte der STVO entsprechen und zu offiziellen Hondatreffen oder Events einen optischen guten Eindruck machen.

3.3 Falls soweit vorhanden, bist du als Mitglieder verpflichtet, deine vorhandene Clubkleidung zu tragen.

3.4 Abwerben von Mitgliedern in einen anderen Verein bzw. Club ist untersagt und führt zum Ausschluss!         

3.5 Du erhältst rechtzeitig (min. 2 Wochen) eine SMS vor jedem Treffen, wo wir dir die Informationen mitteilen. Ich verpflichte mich als Mitglied, auf dieser SMS sofort bzw. bis spätestens zu dem angegebenen Termin zu antworten. Weitere Informationen entnimmst du unserer Webseite oder auf Facebook.

 

3.6 Alle internen Club- Informationen sind vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiter zu geben.

3.7 Wenn du 3-mal in Folge unentschuldigt nicht teilnimmst, erhältst du eine Abmahnung und im Wiederholungsfall erfolgt ein Ausschluss durch unsere Clubführung. (Außer bei Sonderfällen, die mit der Clubführung vereinbart wurden)

 

  1. Versammlungen

4.1 Wir veranstalten 2 Mitgliederversammlungen pro Jahr, wobei es Pflicht ist, an mind. einer Versammlung teilzunehmen. Jährlich findet zusätzlich eine Jahreshauptversammlung statt, die mindestens 4 Wochen vorher bekanntgegeben wird, in der du die Möglichkeit hast uns deine Ideen, Vorschläge, etc. mitzuteilen. Zu jeder Versammlung wird Protokoll geführt und kann jederzeit eingesehen werden.

4.2 Zusätzliche Versammlungen werden aus wichtigen Gründen einberufen bzw. wenn es die Interesse des Clubs fordert.

4.3 Team- Versammlungen finden bei Bedarf statt, wobei zu diesen Versammlungen die nächsten Treffen bzw. Events geplant werden.

 

  1. Treffen & Ausfahrten

5.1 In der Saison versuchen wir monatlich mindestens 1 Treffen zu veranstalten, bei Nichterscheinen greift Punkt 3.7 ein.  (Ausgenommen, dass du aus einen wichtigen Grund nicht erscheinen kannst.)

5.2 Während unseren Ausfahrten ist der übermäßiger Alkoholkonsum nicht gestattet.

5.3 Unsere Ausfahrten finden ausschließlich als Kolonnenfahrt statt. Dabei ist auf   die Geschwindigkeit/ Sicherheitsabstand zu achten. Auf zurückfallende Fahrzeuge ist Rücksicht zunehmen ggf.  muss dehnen angepasst werden. Überholen in einer Kolonne ist nicht gestattet, hierbei gilt die StVO.

5.4 Führungsfahrzeuge sind Wegeberechtigt und dürfen nicht überholt werden.

5.6 Bei Planungen von Treffen müssen Beträge selbst vor Ort gezahlt werden, außer bei planmäßigen Events wird der Betrag im Voraus eingenommen. Zahlungen müssen 1 Treffen vorher bezahlt werden oder können per Überweisung erfolgen.  Rückerstattungen sind nicht möglich!

5.7 Bei Übernachtungen zu Veranstaltungen innerhalb des Clubs, müssen weitere Personen vorher der Clubführung gemeldet werden.

 

  1. Team

Das Team wird durch den Vorstand gewählt. Und kann jederzeit widerrufen werden.

 

  1. Probleme & Streitigkeiten

Alle Mitglieder sind Gleichberechtigt. Probleme und Streitigkeiten die unseren Club oder unsere Mitglieder betreffen, sind im Club zu klären, wenn dies nicht möglich ist fällt der Vorstand oder das Team die Entscheidung.

 

  1. Ausschluss

8.1 Der Ausschluss aus dem Club findet nur unter wichtigen Gründen statt, wer:

- mit unseren Regeln nicht einverstanden ist

- gegen unseren Regeln handelt

- vorsätzlich das Verhalten bzw. Ansehen des Clubs schädigt

- sein Interesse mit einem gleichwertigen Club oder Verein teilt

8.2 Über den Ausschluss entscheidet die Clubführung. Bei einem Ausschluss sind der Aufkleber sofort zu entfernen, bisher geleistete Zahlungen werden nicht zurück erstattet.

 

  1. Kündigung

9.1 Zum Austritt aus dem Club ist jedes Mitglied berechtigt.

9.2 Die Kündigung erfolgt aus Sicht des Mitgliedes, Vorstandes oder durch   Zerstörung des Fahrzeuges. (Unfall,…) Bei einer Neuanschaffung besteht keine Kündigungspflicht.

9.3 Die Kündigung muss mündlich oder schriftlich zeitnah an den Vorstand erfolgen.

 

  1. Nutzung & Verwertungsrechte

10.1 Ich bin einverstanden, dass zu Clubtreffen bzw. Veranstaltungen Bilder oder Videos gemacht, veröffentlicht und uneingeschränkt genutzt werden. Bei Beendigung der Mitgliedschaft, besteht kein Anspruch zur Löschung der Medien.

10.2 Aus rechtlichen Gründen behalten wir Uns vor, die Kennzeichen unserer Fahrzeuge unkenntlich zu veröffentlichen.

10.3 Alle Schriftzüge, Logos, Marken und Texte unterliegen den Copyrightrechten vom HONDACLUB- Chemnitzerland und dürfen nicht ohne schriftlicher Genehmigung der Clubführung zwecksentfremdet oder verbreitet werden.

 

Stand: 01.01.2016

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